Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Das sind Personen mit ihren Kindern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Um diese Leistungen beziehen zu können, müssen sie einen Antrag auf Bildung und Teilhabe ausfüllen und an die Stadt Arnsberg zuschicken.