Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
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Das Bildung- und Teilhabepaket

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Das sind Personen mit ihren Kindern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld

Um diese Leistungen beziehen zu können, müssen sie einen Antrag auf Bildung und Teilhabe ausfüllen und an die Stadt Arnsberg zuschicken.